160 Nanometer – das ist die maximale Größe eines Coronavirus. Für das Auge nicht sichtbar und gerade dies macht die Bekämpfung von Viren wie COVID-19 so schwer und unbeherrschbar – zumindest bis die passende Medikation oder Impfung entwickelt worden ist.
Doch bis es soweit ist, hilft nur eines – Prävention! Ob für Büros, öffentliche Verkehrsmittel und Räume, Geschäfte, Kliniken oder Arztpraxen– die flächendeckende Lösung könnte aus Sachsen kommen.

Schon seit 2015, weit vor der Corona-Krise hat sich BTS-Mitglied CleanTec Lighting mit der Bekämpfung von Krankheitserregern in der Luft, wie Viren, Bakterien, Hefepilzen oder Sporen, beschäftigt. Ergebnis ist das mit Schutzrechten beim Patentamt registriertes Luftentkeimungs- und Beleuchtungssystem CleanTec Air!, welches mittels innovativer UV-C-Strahlung bis zu 99,9 Prozent der Krankheitserreger abtötet. Die Wirksamkeit konnte durch Tests an Erregern und Viren von einem deutschen, akkreditierten Institut nachgewiesen werden – darunter auch Erreger die dem COVID-19 in Aufbau und Symptomatik im Krankheitsbild stark ähneln. Die Lösung arbeitet komplett chemie- und ozonfrei und kommt ohne zusätzliche Filtersysteme aus. Aktuell wird die Fördermöglichkeit laut Präventionsschutzgesetz geprüft.

Dank vielfacher Systemvarianten ist „CleanTec Air!“ sowohl für den stationären Einsatz (z.B. in Großraumbüros, Bahnhofshallen oder Arztpraxen) als auch für den mobilen Einsatz (z.B. in Zügen oder Flugzeugen) geeignet.

Im Rahmen des am 24. April 2020 durchgeführten SET4FUTURE Live-Chats mit Erich Siebein, Vertriebsingenieur der CleanTec Lighting GmbH, erfuhren die Webinar-Teilnehmer mehr über Potenziale, Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der Technologie sowie über Kooperations- und Geschäftsmöglichkeiten aus erster Hand.

Mehr Informationen zum innovativen Luftentkeimungs- und Beleuchtungssystem „CleanTec Air!“

Bei Geschäfts- oder Kooperationsinteressen steht Ihnen Herr Siebein von CleanTec Lighting gern als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.